Um den gemeinsamen Erziehungsauftrag (Eltern/Schule) verlässlich erfüllen zu können, erklären sich Schule und Eltern bei Anmeldung zu folgender Vereinbbarung bereit:
Wir ermutigen unsere Kinder, den Leitgedanken der ARS zu leben.
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Wir unterstützen die in der Schule geltenden Regeln.
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Wir sprechen gemeinsam Maßnahmen zur Überwindung von Schwierigkeiten ab und halten Absprachen ein.
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Wir halten unsere Kinder dazu an, das gesamte Arbeits- und Schulmaterial in Ordnung zu halten.
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Die Eltern informieren die Lehrkräfte über wichtige, ihre Kinder betreffende Dinge.
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Die Schule informiert die Eltern durch Elternbriefe, Elternabende und Informationsveranstaltungen und bietet regelmäßige Sprechstunden an.
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Die Eltern nutzen Gesprächs-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten der Lehrkräfte / der Schule.
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Die Schule bezieht Eltern und - soweit möglich – die Kinder in Entscheidungsprozesse mit ein.
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Die Eltern beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Schulleben und nutzen die Schulmitwirkung.
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Die Schule räumt den Eltern unvoreingenommen alle gesetzlich geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten ein.
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Die Eltern unterstützen das Lernen ihrer Kinder mit einem gesunden Pausenfrühstück.
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Die Schule sorgt für ausreichende Frühstückszeiten.
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Die Eltern benachrichtigen die Schule im Krankheitsfall des Kindes am ersten Tag.
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Die Schule nimmt sofort Kontakt zu den Eltern auf, wenn es dem Kind in der Schule nicht gut geht.